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Graue Panther Wedemark

06.04.2025
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  • Chronik
Chronik

2012 – „Graue Panther“ selbstständig

„Graue Panther“ selbstständig

Inlinehockey-Mannschaft löst sich vom TCB
Die im Jahr 2005 von Sonja West unter dem Namen „Graue Panther“ ins Leben gerufene Inlinehockey-Mannschaft gehörte seit vielen Jahren zu den Bissendorfer Panthern im Turn-Club Bissendorf (TCB). Das ursprüngliche Ziel bestand darin, Eltern von Inlinehockeyspielern der Bissendorfer Panther die Möglichkeit zu geben, selbst einmal aktiv auf Rollen um die kleine rote Kugel zu kämpfen. Mittlerweile besteht die Mannschaft auch aus weiteren Spielerinnen und Spielern, die nicht in der Liga spielen wollen oder können und abseits vom Trainings- und Punktspielstress ihrem Hobby nachgehen. Vor allem Spielerinnen und Spieler jenseits der 30 Jahre sind hier aktiv. Einer großen Zahl der zurzeit 23 Spielerinnen und Spieler des Graue-Panther-Kaders war es im Laufe der letzten Jahre allerdings aufgrund gestiegener familiärer oder beruflicher Verpflichtungen nicht mehr möglich, das vom Verein gewünschte Engagement für die zahlreichen Aktivitäten der Bissendorfer Panther in ausreichendem Maße zu leisten. Aus diesem Grund haben sich die „Grauen Panther“ entschlossen, dem Verein ihre Trainingszeit in der Mehrzweckhalle Am Mühlenberg in Bissendorf zur Verfügung zu stellen und das Inlinehockeyspielen selbst zu organisieren ohne jegliche Vereinsverpflichtungen. „Seit Juni diesen Jahres trainieren wir freitagabends von 20 bis 22 Uhr in der Sporthalle der Freien Evangelischen Schule Hannover in Bothfeld,“ sagt Graue-Panther-Chef Henning Sperber und ergänzt: „Gerade uns Berufstätigen, Müttern und Vätern kommt diese Zeit und dieser geringe Aufwand sehr entgegen. Sogar an Feiertagen oder zu Ferienzeiten können wir freitags die Halle nutzen.“ Graue-Panther-Teamleiter Michael Bombeck fügt hinzu: „Insgesamt genießen wir diese Unabhängigkeit natürlich sehr. Dennoch vergessen wir unsere Wurzeln nicht und möchten uns bei den Bissendorfer Panthern und dem TCB bedanken, die uns viele Jahre unterstützt und uns oft den Rücken frei gehalten haben“. Der Name „Graue Panther“ wurde in Absprache mit dem Vorstand der Bissendorfer Panther behalten und nur durch den Zusatz „Wedemark“ ergänzt. Ein neues Logo wurde entwickelt und prangt nun auf den neuen Trikots, die am 10. November zum ersten Mal beim Inlinehockeyturnier in Essen zum Einsatz kamen. „An solchen Turnieren nehmen wir zwei- bis dreimal im Jahr teil. Ab und zu kommt ein Freundschaftsspiel dazu. Bei den Spielen dürfen nur Spielerinnen und Spieler eingesetzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren nicht mehr am Punktspielbetrieb teilnehmen, damit das Leistungsniveau annähernd gleich ist“, erklärt Sperber. „Übrigens“, fährt er fort, „sind interessierte Spielerinnnen und Spieler ab 30 Jahre gern bei uns gesehen.

2014 – Satzung "Graue Panther Wedemark"

Satzung „Graue Panther Wedemark“


 


 


§ 1 (Name und Sitz)


Der <A href=“http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/V/Verein/index.php” target=_blank rel=nofollow>Verein führt den Namen: “Graue Panther Wedemark“


Der Sitz des Vereins ist Wedemark.


 


 


§ 2 (Geschäftsjahr)


Das Geschäftsjahr beginnt am 01.06. und endet zum 31.05. des Folgejahres


 


 


§ 3 (Zweck des Vereins)


Das Ziel besteht darin, Inlinehockeyspielern bzw. Hobbyspielern die Möglichkeit zu geben, die nicht in der Liga spielen wollen oder können und abseits vom Trainings- und Punktspielstress ihrem Hobby nachzugehen. Vor allem Spielerinnen und Spieler jenseits der 30 Jahre sind hier aktiv.


 


 


§ 4 (Mittelverwendung)


Mittel des Vereins dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


 


 


§ 5 (Verbot von Begünstigungen)


Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 6 (Erwerb der Mitgliedschaft)


Vereinsmitglieder können alle werden, die über 30 Jahre alt sind und schon Grundkenntnisse im Inlinehockey haben.


Der Verein umfasst aktive und passive Mitglieder.


Passive Mitglieder sind nicht Spielberechtigt, dürfen nur als Gastspieler am Training teilnehmen und dürfen auch nicht in den Vorstand gewählt werden.


Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.


 


§ 7 (Beendigung der Mitgliedschaft)


Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.


Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat gegenüber dem Vorstand erklärt werden.


Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem halben Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.


 


§ 8 (Beiträge)


Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe wird bei der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Fälligkeit der Beiträge ist jeweils in Vorkasse zum Geschäftsjahr zu leisten.


 


§ 9 (Mitgliederversammlung)


Mitgliederversammlungen (MV) finden einmal im Jahr statt, entweder im Rahmen des Jahrestreffens oder separat an einem gesonderten Termin.


Die MV wird vom Clubsprecher oder einem Vorstandsmitglied geleitet.


Vorstandsmitglieder müssen anwesend sein.


Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.


Der Vorstand legt im Vorfeld die Tagesordnung fest, sie wird vorab in einem Rundschreiben veröffentlicht. Ergänzungen können bis zum Beginn der MV dem Vorstand zur Kenntnis gebracht werden.


Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme, schriftliche Stellungnahmen zu Themen durch nicht anwesende Mitglieder sind zulässig.


Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ungeachtet der Anzahl der Teilnehmer.


Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.


Anträge über die Abwahl des Vorstands, Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.


Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.


Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.


 


§ 10 (Vorstand)


Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.


Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.


Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.


 


§ 11 (Auflösung des Vereins)


Bei Auflösung des Vereins wird das ganze Vermögen an die noch vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen aufgeteilt.


 


 


 


Ort, Datum


Wedemark, 16.05.2014